Aber man hätte auch etwas in der Art formulieren können wie "... muss im Fahrzeug ein geeignetes System eingebaut sein, das vorhandene Kennzeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung am Straßenrand mit einer Zuverlässigkeit gemäß bla bla Testvorschrift erkennt." Dann wäre es auch Technologie-offen, aber trotzdem verpflichtend, dass die real vorhandenen Schilder erkannt werden müssen.
Also die Bedingungen in 3.4.2.2 klingen schon stark nach Kamera oder optischer Erkennung. 2s ab passieren, nur bei guter Sicht, Schild nicht verdeckt…