Frage an alle Firmenwagenfahrer | Wie ist der Privatanteil bei euch geregelt

  • Wie hoch ist bei euch die Besteuerung für die Privatnutzung eines Firmenwagens (reines E-Auto) 9

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    Hallo zusammen,

    die steuerlichen Vorgaben für die Nutzung von reinen E-Autos sehen eine Besteuerung von 0,25% bei einem Bruttolistenpreis von unter 100.000,- € (für Anschaffungen nach dem 30.6.2025) vor.

    Mein Arbeitgeber schlägt aber pauschal hier noch mal 0,5 % oben drauf.
    So etwas kannte ich bis dato überhaupt nicht und musste mich erst mal schlau machen, ob das überhaupt erlaubt ist.
    Anscheinend ist dies aber möglich.
    Nehmen wir mal einen Bruttolistenpreis von 65.000,- € kommen wir bei 0,25 % auf 162,50 €.
    Kommen da jetzt noch mal 0,5 % dazu sind wir schon bei 487,50 €.
    Das ist auf die drei Jahre gerechnet keine Kleinigkeit, die man privat mehr zahlen muss.

    Laut meinem Arbeitgeber ist so etwas aber auch gar nicht so selten.

    Daher meine Frage an euch, kennt ihr so etwas auch, oder wird bei euch mit 0,25 % gerechnet.
    Ich erhoffe mir sehr viele Antworten um meinem Arbeitgeber zeigen zu können, dass es nicht "normal" ist, so abzurechnen.


    Bestellte Konfiguration: MFTDL99F im Dezember 2025 als Firmenwagen
    voraussichtliche Abholung 30.07.2026


    Bisheriges Fahrzeug: Smart #1

  • Bei mir war das früher so, dass die Versteuerung natürlich gemäß gesetzlicher Vorgaben berechnet wurde. Darüber hinaus liegt es aber im Ermessen des Arbeitgebers, wie er weiter vorgeht. Das kann die Übernahme der Versteuerung der Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. der Pauschalversteuerung sein - oder auch nicht. Das kann eine zusätzliche "Leasingrate" sein, die der AN bezahlen muss, ggf. gekoppelt an gewisse Wertgrenzen o.ä. So etwas sollte eigentlich im Arbeitsvertrag oder auch in einem Zusatzvertrag zur Fahrzeugüberlassung geregelt sein, bei mir war das jedenfalls so.

    Derzeit:

    CLA 350 4-Matic SB, Klarblau, Artico Nappaoptik Schwarz/Weiß, Premium-Plus Paket, AMG Line, Winterräder 17", Drive Assist, Parking Assist 360°, Guard 360°, AMG Line Sportsitze, Night Paket, Augmented Reality, Smartphone Integration, Winterpaket, Massagefunktion

    Abgeholt am 01.07.2026 in Rastatt. MB.OS 1.3.11

  • Zusätzliche Leasingraten, die an Wertgrenzen gekoppelt sind haben wir auch.
    Das war für mich auch nachvollziehbar.
    Nur der Aufschlag auf die Versteuerung ist mir so noch nie begegnet.

    Bestellte Konfiguration: MFTDL99F im Dezember 2025 als Firmenwagen
    voraussichtliche Abholung 30.07.2026


    Bisheriges Fahrzeug: Smart #1

  • Nehmen wir mal einen Bruttolistenpreis von 65.000,- € kommen wir bei 0,25 % auf 162,50 €.
    Kommen da jetzt noch mal 0,5 % dazu sind wir schon bei 487,50 €.

    Wie soll man das genau verstehen ? Der AG kann ja nicht einfach mehr versteuern als es der Gesetzgeber vorsieht.


    Ich vermute also der AG will Dir die beispielhaften 487,50 € als Privatanteil vom Nettolohn abziehen. Von dieser Annahme ausgehend gilt folgendes:

    1. Das Ganze muss im Arbeitsvertrag oder einem separaten Vertrag über die Privatnutzung des Pkw auch so vereinbart sein.
    2. Vom zu versteuernden geldwerten Vorteil ist Dein Privatanteil von 487,50 € in Abzug zu bringen und reduziert sich somit auf Null. Dann zahlst Du nur den Privatanteil aber keine Versteuerung mehr (es sei denn die Wege zum Arbeitsplatz ergeben einen höheren Wert als 325,00 € aus der 0,03%-Regelung - der müsste dann noch anteilig versteuert werden).

    Unterm Strich: wenn das ein überwiegend dienstlich genutzer Wagen ist würde ich da ganz sicher nicht 487,50 € monatlich an Eigenanteil zahlen sondern auf die Privatnutzung verzichten, denn dann finanzierst Du dem AG wahrscheinlich zumindest teilweise die Dienstfahrten.


    Merke: als Dienstwagenfahrer bist Du keineswegs verpflichtet eine Privatnutzungsregelung mit dem AG zu treffen. Dann darfst Du halt nicht privat fahren und es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.


    BTW: ich betreibe seit Jahren die größte FB-Gruppe (>75.000 Mitglieder) welche sich ausschließlich mit deutschem Arbeitsrecht befasst und war einige Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter.... noch nie habe ich einen Fall gesehen wo dem Arbeitnehmer ein solch hoher prozentualer Eigenanteil am Dienst-Pkw aufgelastet werden sollte. Meist werden Eigenanteile nur vereinbart wenn der Arbeitnehmer ein Fahrzeug über Betrag X haben will oder bestimmte Ausstattungsdetails welche der Arbeitgeber nicht bezahlen möchte und decken dann diese Mehrkosten ab. In Deinem Fall würde ich mal von einem Leasingfaktor von 1,1-1,5% ausgehen was eine Leasingrate von netto 715-975 € ergibt. Da ist eine Eigenanteil von 487,50 € mit 50-68% der Leasingrate schon ziemlich unverschämt.

    Meine Konfiguration: M4WC8JCM Bestelldatum: 6.8.2025, mit Wunsch-Abholtermin 1. Hälfte Mai 2026

    Baudatum: 19.3.26 (somit "altes" Lenkrad") - Abholung beim Händler: 30.4.2026 (entsprechend meinem Wunsch)

    MB.OS-Versionen:

    1.1.11 bei Auslieferung

    1.3.4 (OTA) ab 19.6.26

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  • BTW: ich betreibe seit Jahren die größte FB-Gruppe (>75.000 Mitglieder) welche sich ausschließlich mit deutschem Arbeitsrecht befasst und war einige Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter.... noch nie habe ich einen Fall gesehen wo dem Arbeitnehmer ein solch hoher prozentualer Eigenanteil am Dienst-Pkw aufgelastet werden sollte. Meist werden Eigenanteile nur vereinbart wenn der Arbeitnehmer ein Fahrzeug über Betrag X haben will oder bestimmte Ausstattungsdetails welche der Arbeitgeber nicht bezahlen möchte und decken dann diese Mehrkosten ab. In Deinem Fall würde ich mal von einem Leasingfaktor von 1,1-1,5% ausgehen was eine Leasingrate von netto 715-975 € ergibt. Da ist eine Eigenanteil von 487,50 € mit 50-68% der Leasingrate schon ziemlich unverschämt.

    Ich habe auch schon versucht es über die Führung eines Fahrtenbuches zu regeln, aber das wird abgelehnt.
    Mein Privatanteil der Fahrten liegt bei ca. 10 %.

    Bestellte Konfiguration: MFTDL99F im Dezember 2025 als Firmenwagen
    voraussichtliche Abholung 30.07.2026


    Bisheriges Fahrzeug: Smart #1

  • Der Geldwerte Vorteil von 162,5 EUR sind das zusätzlich zu versteuernde Einkommen. Du zahlst also im Endeffekt mit Sptzensteuersatz (42%) 68,25 EUR im Monat netto mehr (zzgl Pauschale anhand der Entferung zum Arbeitsplatz).


    Was der AG die dann für die Privatnutzung abrechnet steht ja auf einem anderen Blatt Papier und hat mit dem geldwerten Vorteil doch erstmal nichts zu tun. Oder hab ich den Sachverhalt falsch verstanden?

    250+, Polarweiß, Premium-Paket

    MS2E4DED

    Bestellung: 8. März 2026, Übernahme: 17. Juli 2026

  • Nein, das hast du richtig verstanden.
    An das Finanzamt gehen die 68,25 €, der Rest ist für den AG.

    Da muss es aber eine schriftliche Vereinbarung drüber geben. Betriebsvereinbarung, Dienstwagenüberlassungsvertrag oder wie auch immer benannt.


    Und geh zum Steuerberater, wenn du für die Privatnutzung zahlen musst geht das von der Versteuerung runter, wenn Arbeitsweg dazu kommt kannst du Pendlerpauschale ziehen, ... nichts verschenken. ;)


    Privatnutzung ausschließen geht natürlich auch, aber aufpassen: Der Weg von zu Hause zur Arbeit ist steuerlich eine Privatfahrt! Die wäre damit auch ausgeschlossen -> nochmal Steuerberater.


    Fahrtenbuch schließen mittlerweile die meisten Arbeitgeber aus, die wurden viel zu oft beanstandet und von den Finanzämtern nicht akzeptiert. Da ist dann der Arbeitgeber immer mit im Boot, da hat keiner Bock drauf. Bei dem Eigenanteil wäre fast schon die Überlegung wenn der Arbeitgeber mitmacht das Auto privat zu leasen und die Dienstkilometer mit dem AG abzurechnen.

  • Da muss es aber eine schriftliche Vereinbarung drüber geben. Betriebsvereinbarung, Dienstwagenüberlassungsvertrag oder wie auch immer benannt.


    ...


    Genau, das sollte alles in deinem Überlassungsvertrag stehen, den Du dann ja auch unterschreibst.

    Steuer (Bruttopreis), Leasingrate, Eigenanteil/Bonus ...

    :)

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    CLA 350 SB

    SW 1.3.6

  • Bei uns gibt’s eine empfohlene Leasingrate, die für die aktuelle Stelle im Unternehmen festgesetzt ist.

    Dann können wir uns was konfigurieren, dem eine Vorauswahl bestimmter Marken und Modelle vom Flottenmanagement zugrundeliegt.


    Tatsächliche LR darf auch höher sein als die empfohlene LR. Bis zur empfohlenen LR gilt ein stark vergünstigter Faktor, für die Euro darüber greift ein nur leicht vorteilhafter Faktor ggü Privatleasing.

    Und die Summe tragen wir dann als Abzug vom Netto. Das ersetzt auch einen etwaigen Geldwerten Vorteil (bis zu dieser Höhe).


    In meinem Fall bleibt für einen fast vollkonfigurierten CLA 350 mit BLP 78k € der Nettoabzug deutlich unter 400 €, inklusive allem (Versicherung, Räderwechsel, Wartung, auch Waschstraße, …) außer Laden.