Fahrtenbuch allgemein

  • Da ich eine relativ lange Pendelstrecke habe kommt mich bei meinem Dienstwagen vermutlich die Fahrtenbuchmethode SEHR viel günstiger als die Pauschalbesteuerung.


    Benutzt jemand von euch digitale Fahrtenbücher?
    Nach kurzer Recherche erscheinen mir gerade für Mercedes eigentlich nur zwei Möglichkeiten sinnvoll:


    Tronity Professional (da kompatibel mit Mercedes) oder die Mercedes Fahrtenbuch App.


    Benutzt jemand zweitere? Ist die bequem? Laut der Funktionsbeschreibung macht das Mercedes Fahrtenbuch schon vieles automatisch (z.B. bei erkannten Zielen automatisch Privat- oder Geschäftsfahrt einstellen)

    Tronity scheinen ja hier auch ein oder zwei Leute zu nutzen.

    Erfahrungswerte wären sehr hilfreich - hab auch keine Lust was zu abonnieren (bzw. über die Firma zu abonnieren) und das ist dann nervig in der Bedienung


    Bestellung 8.4. / AB Q3/26 / Lieferdatum: ursprünglich 2.9., per Nachricht vom 05.05 & Bestätigung Mitte Juni -> jetzt Liefertermin Mitte Juli

    CLA250+ EQ Shooting Brake, 🅽🅰🅲🅷🆃🆂🅲🅷🆆🅰🆁🆉 🆄🅽🅸

  • Sicher, daß das Fahrtenbuch was bringt? Falls man überwiegend zuhause oder im Betrieb laden kann, sehe ich da kaum Vorteile?!

    CLA 250+ Shooting Brake - Progressive Line - <3

    Konfiguration: MDEFRKQM

    Bestellt/AB: 12./19.03.2026

    Liefertermin: Quartal 3/2026 (voraussichtlich)

  • Ich lade voraussichtlich primär im Büro und bei Anbietern. Das "wo lade ich" hat aber mit der Fahrtenbuchmethode bei der 0,25% Pauschalversteuerung doch eigtl. nix zu tun. Wenn ich meinen Ansatz in div. Tools eingebe kommt (auch bei einer KI) immer die gleiche Aussage raus: ich spar mir mit Fahrtenbuch im Monat deutlich über 130-140€ an Steuern. Da ich einfache Pendelstrecke von 65km habe haut die richtig rein bei dem 0,03% km Ansatz der bei der Pauschalversteuerung reingerechnet wird!


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    2 Mal editiert, zuletzt von dpqb ()

  • Geht es jetzt um Steuerberatung oder um die Apps? ;)
    Ja mein einfacher weg ist im Mittel sogar 70km (gibt zwei Routen je nach Verkehr 65 bzw 75km)


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  • Das "wo lade ich" hat aber mit der Fahrtenbuchmethode bei der 0,25% Pauschalversteuerung doch eigtl. nix zu tun.

    Indirekt schon - bei der Fahrtenbuchmethode müssen ja die echten anteiligen Gesamtkosten für Deine Privatnutzung ermittelt werden.


    Berechnung Fahrtenbuchmethode

    Meine Konfiguration: M4WC8JCM Bestelldatum: 6.8.2025, mit Wunsch-Abholtermin 1. Hälfte Mai 2026

    Baudatum: 19.3.26 (somit "altes" Lenkrad") - Abholung beim Händler: 30.4.2026 (entsprechend meinem Wunsch)

    MB.OS-Versionen:

    1.1.11 bei Auslieferung

    1.3.4 (OTA) ab 19.6.26

  • Ich rechne mir das nochmal in Ruhe durch, aber bei meiner realen Steuerlast macht es halt schon deutlich was aus - ich hab es gerade nochmal etwas genauer eingegeben und bin bei einem Netto-Vorteil von 125€/Monat nach der Fahrtenbuch-Methode - trotz 0,25% Regelung bei Elektro.

    Andimp3 die anteiligen Kosten (beim Strom) für Privatnutzung sind doch meines Wissens nach komplett steuerfrei wenn ich per Ladekarte vom Arbeitgeber und im Büro an der Wallbox tanke. Das BMF hatte das mal so festgelegt. Oder hat sich da wieder was geändert?
    Ich beziehe mich darauf: https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=3jetzt sind wir aber wieder mal schön offtopic :D


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  • finnja ah die kannte ich noch nicht. 5€/Monat ist schon deutlich moderater als das was manch anderer abruft. ich schau es mir mal mit an im Vergleich :)


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  • die anteiligen Kosten (beim Strom) für Privatnutzung sind doch meines Wissens nach komplett steuerfrei wenn ich per Ladekarte vom Arbeitgeber und im Büro an der Wallbox tanke. Das BMF hatte das mal so festgelegt. Oder hat sich da wieder was geändert?

    Das lese ich aus diesem Absatz des von Dir verlinkten Textes anders:


    Zitat

    Wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu

    privaten Fahrten typisierend nach der pauschalen Nutzungswertermittlung im Sinne des § 8

    Absatz 2 Satz 2 EStG (1 %-Regelung) ermittelt, ist der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber verbilligt oder unentgeltlich gestellten Ladestrom bereits abgegolten. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG wirkt sich nicht aus.

    Bin jetzt kein Steuerfachmann, aber da ist ja die Rede dass es bei der 1%-Regelung bereits abgegolten ist ;)

    Das sollte man vorher genau prüfen lassen, am besten von jemandem der für eine Falschauskunft dann auch haftet.

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