Alles anzeigenAuf einer Autobahn in Belgien hat sich ein Auto gedreht und hat meinen geliebten Smart #3 durch die Kollision in den Graben befördert. Totalschaden.
Das Video hat die Polizei von der Dashcam mit dem Handy abgefilmt , für die war die Sachlage zweifellos klar.
Mein Anwalt in Deutschland hat das Video ebenfalls genutzt. Dennoch habe ich ihn gefragt, bezüglich der Legalität des Einsatzes einer Dashcam.
Er hatte einen anderen Fall , wo das Gericht in Düsseldorf das Video als Beweismaterial problemlos akzeptiert hat.
Wie schon geschrieben, ist die Verwendung als Beweismaterial eine andere Frage als der legale Betrieb.
Ich sehe aber das Risiko das man wegen der Dashcam eine Strafe bekommt gegen 0, insbesondere wenn man die Aufnahmen Regelmäßig löscht / überschreiben lässt. Falls doch, soll mich die Gegenseite wegen Datenschutz anzeigen... wenigstens bleibt man nicht auf dem Totalschaden sitzen.