Ich vermute mal, man muss das so wässrig schrieben wenn man technologieoffen bleiben will. Angenommen du schreibst da fest rein, dass es "Kameras" sein müssen die die VZ erkennen. Jetzt entwickelt Hersteller XYZ aber eine neue Sensortechnik die auf Laser oder sonstwas basiert und technisch gesehen keine Kamera mehr darstellt. Die dürfte dann nicht verbaut werden, obwohl sie eventuell viel Fehlerfreier funktioniert, einfach weil im Gesetz steht "es muss eine Kamera verbaut werden".
Sowas in diese Richtung gabs in der Vergangenheit schon ein paar mal bevor dann nach Jahrzehnten nachgebessert wurde.
EDIT: Weil es mir nach dem Verfassen gerade einfällt. Das gab es damals bei der Fahrradbeleuchtung. Da stand früher noch in der Verordnung, dass das Fahrrad explizit einen "Dynamo" vorzuweisen hat. Und mein Fahrrad anno dazumal hatte aber schon Batteriegetriebene Beleuchtung. Trotzdem MUSSTE der Dynamo dranbleiben weil es Vorschrift war. Der hatte weder Kontakt mit der Fahrradbeleuchtung noch sonstwas, der war einfach nur "existent". Musste aber per Gesetz dran sein.
Mittlerweile steht in der Verordnung nur noch "es muss Licht vorhanden sein" oder so ähnlich.