Verkehrszeichenerkennung / Kartenqualität / Funktionalität

  • Die VZE ist in Deutschland nicht verpflichtend, d.h. sie muss nicht einmal im Fahrzeug vorhanden sein.

    Doch. Seit 2022-2024 (je nach Typgenehmigung) und das steht auch so in deiner Quelle


    pasted-from-clipboard.png


    Im Detail kann man das alles dort nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32021R1958

    CLA 250+ SB seit 04/2026, MB.OS 1.3.2

    Einmal editiert, zuletzt von CyWS ()

  • Meik vorheriger VAG aus 2018 hat das mit der VZE auch im Schnitt besser gemacht. Aber dieser ist z.B. immer an Tempolimits gescheitert, die auf eine bestimmte Länge gelten. Das macht der CLA bei mir ausnahmslos korrekt. Dafür hat er mich schon mal 100 km/h innerorts angezeigt. Gerne auch mal gar nichts und dann waren dort einfach nur drei Striche.


    Das OTA Update auf 1.3.4 hat die Situation nicht verbessert. Das Auto geht demnächst in der Werkstatt, auch wegen anderer Software-Bugs. Ob das hilft, werde ich dann sehen

  • andere Länder andere Sitten


    Es geht auch anders

    Da würde mich definitiv das Kleingedruckte interessieren.

    Dass sowas irgendwann auch hier kommt steht außer Frage, aber die Masse an Haftungsausschlüssen werden anfangs garantiert ernüchternd sein.

    MSL2R879

    bestellt am 21.10.2025

    AB (nach Anpassung der Ursprungskonfiguration) mit Lieferung 2. Quartal 2026 am 12.11.2025

    geplante Produktion Ende Mai 2026

    Werksabholung 21.05.2026

  • Ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis. Seit 2024 ist der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA in Europa verpflichtend, der dem Mensch hinterm Steuer angibt, wie hoch die zulässige Geschwindigkeit dort ist, wo er sich gerade befindet. Ein Verkehrszeichen kann dabei erfasst werden, muss aber nicht, d.h. die VZE muss es im Fahrzeug nicht geben und eine Kamera ist erst recht nicht verbindlich vorgegeben. Eine Logik dahinter erschließt sich mir auch nicht. Es gibt nur zu diesem Thema allein eine ellenlange Verordnung der EU (EU 2021/1958). Mag sein, dass ich da was überlesen habe, sind ja nur mehrere Hundert Seiten. In meinen Augen liegt das Problem letztlich darin, dass ein System vorgeschrieben wird, die Hersteller aber nicht verpflichtet sind, das so gut zu gestalten, dass es auch zuverlässig funktioniert. Da gilt leider mal wieder "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht".


    In der EU-Verordnung heißt es u.a. in der Einleitung unter (4):


    "Dem ISA können zwar verschiedene Eingabemethoden zugrunde liegen, z. B. Kamera-Erfassung, Kartendaten und maschinelles Lernen, allerdings sollten tatsächlich vorhandene explizite numerische Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen stets Vorrang vor allen anderen im Fahrzeug verfügbaren Informationen haben."


    Unter (14) folgt dann

    "Es steht jedoch fest, dass ISA, bei denen eine Kombination aus Kamerasystem, globalem Satellitennavigationssystem und aktuellen digitalen Karten zum Einsatz kommt, als neuester Stand der Technik gelten und die größte Leistung und Zuverlässigkeit im praktischen Fahrbetrieb aufweisen."


    Aber richtig interessant wird es in Abschnit 4.1.3.1. Da geht es um die Prüfung der Systeme, und da heißt es u.a.

    "In beiden Fällen kann die Umgebung so beschaffen sein, dass andere Fahrzeuge auf der gleichen Teststrecke wie das Prüffahrzeug fahren, um beispielsweise die Verfügbarkeit von Echtzeitdaten zu erleichtern, die von anderen Fahrzeugen ohne kamerabasiertes Erfassungssystem verwendet werden können."

    Wortgleich wird das unter 4.2.3.1 wiederholt.


    In der ganzen Verordnung ist immer wieder nur davon die Rede, dass die an einer bestimmten Stelle geltende Höchstgeschwindigkeit erfasst werden muss. Das kann (!) auch über einen Sensor (z.B. Kamera) erfolgen, muss aber offensichtlich nicht. Allerdings ist auch mir schleierhaft, wie das anders zuverlässig funktionieren soll.


    Warum kann man nicht ein Mal klare und unmissverständliche Vorgaben machen? An der Verordnung haben garantiert wieder unzählige Lobbyisten so lange herumgekrittelt, bis dieser verwässerte und unpräzise Unsinn heraus gekommen ist. Ich habe das Thema heute trotzdem in der Internen Fahrzeug Qualitäts Studie ifqs mit aufgeführt. Steter Tropfen höhlt (vielleicht) den Stein.

    Derzeit:

    CLA 350 4-Matic SB, Klarblau, Polster 681 Artico Nappaoptik Schwarz/Weiß, Premium-Plus Paket, AMG Line, Winterräder 17", Drive Assist, Parking Assist 360°, Guard 360°, AMG Line Sportsitze, Night Paket, Augmented Reality für Navigation, Smartphone Integration, Winterpaket, Massagefunktion

    Abgeholt am 01.07.2026 in Rastatt. MB.OS 1.3.11

  • Ich vermute mal, man muss das so wässrig schrieben wenn man technologieoffen bleiben will. Angenommen du schreibst da fest rein, dass es "Kameras" sein müssen die die VZ erkennen. Jetzt entwickelt Hersteller XYZ aber eine neue Sensortechnik die auf Laser oder sonstwas basiert und technisch gesehen keine Kamera mehr darstellt. Die dürfte dann nicht verbaut werden, obwohl sie eventuell viel Fehlerfreier funktioniert, einfach weil im Gesetz steht "es muss eine Kamera verbaut werden".

    Sowas in diese Richtung gabs in der Vergangenheit schon ein paar mal bevor dann nach Jahrzehnten nachgebessert wurde.


    EDIT: Weil es mir nach dem Verfassen gerade einfällt. Das gab es damals bei der Fahrradbeleuchtung. Da stand früher noch in der Verordnung, dass das Fahrrad explizit einen "Dynamo" vorzuweisen hat. Und mein Fahrrad anno dazumal hatte aber schon Batteriegetriebene Beleuchtung. Trotzdem MUSSTE der Dynamo dranbleiben weil es Vorschrift war. Der hatte weder Kontakt mit der Fahrradbeleuchtung noch sonstwas, der war einfach nur "existent". Musste aber per Gesetz dran sein.

    Mittlerweile steht in der Verordnung nur noch "es muss Licht vorhanden sein" oder so ähnlich.

  • Hier, weil mal das Thema Sonderzeichen kam. Konnte ich glücklicherweise "erwischen". Hat einwandfrei funktioniertIMG_20260709_183502.jpg


    Bestellung 8.4. / Produktion: 2.7. / Abholung: 9.7.

    CLA250+ EQ Shooting Brake, 🅽🅰🅲🅷🆃🆂🅲🅷🆆🅰🆁🆉 🆄🅽🅸

  • Ich vermute mal, man muss das so wässrig schrieben wenn man technologieoffen bleiben will. Angenommen du schreibst da fest rein, dass es "Kameras" sein müssen die die VZ erkennen. Jetzt entwickelt Hersteller XYZ aber eine neue Sensortechnik die auf Laser oder sonstwas basiert und technisch gesehen keine Kamera mehr darstellt. Die dürfte dann nicht verbaut werden, obwohl sie eventuell viel Fehlerfreier funktioniert, einfach weil im Gesetz steht "es muss eine Kamera verbaut werden".

    Sowas in diese Richtung gabs in der Vergangenheit schon ein paar mal bevor dann nach Jahrzehnten nachgebessert wurde.


    EDIT: Weil es mir nach dem Verfassen gerade einfällt. Das gab es damals bei der Fahrradbeleuchtung. Da stand früher noch in der Verordnung, dass das Fahrrad explizit einen "Dynamo" vorzuweisen hat. Und mein Fahrrad anno dazumal hatte aber schon Batteriegetriebene Beleuchtung. Trotzdem MUSSTE der Dynamo dranbleiben weil es Vorschrift war. Der hatte weder Kontakt mit der Fahrradbeleuchtung noch sonstwas, der war einfach nur "existent". Musste aber per Gesetz dran sein.

    Mittlerweile steht in der Verordnung nur noch "es muss Licht vorhanden sein" oder so ähnlich.

    Das liegt dann aber an der schnarchnasigen Bürokratie. Aber man hätte auch etwas in der Art formulieren können wie "... muss im Fahrzeug ein geeignetes System eingebaut sein, das vorhandene Kennzeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung am Straßenrand mit einer Zuverlässigkeit gemäß bla bla Testvorschrift erkennt." Dann wäre es auch Technologie-offen, aber trotzdem verpflichtend, dass die real vorhandenen Schilder erkannt werden müssen. Das heißt ja insbesondere auch, dass Schilder z.B. einer kurzfristig eingerichteten Baustelle darunter fallen. Wie die ein System erkennen soll, das zwar der EU 2021/1958 entspricht, aber über keinen On-Board-Sensor verfügt, wüsste ich schon gerne. Was soll's, ich beende das Thema hiermit für mich.

    Derzeit:

    CLA 350 4-Matic SB, Klarblau, Polster 681 Artico Nappaoptik Schwarz/Weiß, Premium-Plus Paket, AMG Line, Winterräder 17", Drive Assist, Parking Assist 360°, Guard 360°, AMG Line Sportsitze, Night Paket, Augmented Reality für Navigation, Smartphone Integration, Winterpaket, Massagefunktion

    Abgeholt am 01.07.2026 in Rastatt. MB.OS 1.3.11