Wie gesagt: Die Regelungen sind vollkommen Gaga. Touristen werden, sofern sie sich vorher keine Plakette holen, daher auch grundsätzlich mit einem Knöllchen versehen auf solchen Parkplätzen. Da ja kein E-Kennzeichen. Auch wenn es ein Tesla ist. Ist einfach vollkommen absurd und verkompliziert. Die hier ja bereits verlinkte, HÖCHST INFORMATIVE Seite geht ja im Detail auf alle Schilderkombinationen ein: https://www.vzkat.de/2018/Elek…hrzeuge-Ladestationen.htm
Ja die meisten sind falsch, aber fast alle im ÖFFENTLICHEN Raum hab ich bisher "richtig" beschildert gesehen. DIe auf privaten Grundstücken sind häufig falsch ![]()
E im Autokennzeichen
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Du hast also noch NIE dieses Schild gesehen? Das glaube ich kaum. Steht zumindest auf öffentlichen Parkplätzen sehr oft.
Ist mir beim Laden noch nie begegenet. Weder DC noch bei den wenigen aushäusigen AC-Ladungen.
Abseits vom Büroparkplatz habe ich in Deutschland AC nur an folgenden Ladetationen geladen:
- Parkplatz vom Rathaus in 63546 Hammersbach
- Parkhaus Main-Taunus-Einkaufszentrum in Frankfurt
- Parkhaus Skyline-Plaza Frankfurt
Da gibt es dieses Schild nicht.
Ansonsten noch 2024 direkt vor nem Hotel in Spanien, auf 2 spanischen Supermarktparkplätzen und 1x in Denia an der Marina, weil ich dort für 3 Stunden verweilte, eigentlich gar nicht laden musste, das Auto so aber im Schatten stand und das Laden mit 29 Cent/kWh sowie Blockiergebühr erst ab 4 Stunden billig war

Auswärts lade ich also eigentlich nur DC und das war nie auf normalen Parkplätzen wo solche Schilder vielleicht stehen mögen. Mit "normal" meine ich hier keine Supermarktparkplätze, da habe ich zeitweise mal bei Globus in Maintal bei EnBW geladen - auch dort gibts so nen Blödsinn nicht der mich nerven könnte

Glauben heisst halt nicht wissen

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Ich versteh diese Frage nicht? Ein E-Kennzeichen kostet nicht mehr, also warum sollte man es NICHT nehmen?
Es gab/gibt/wird diverse Vorteile geben. Und wenn es nur das kostenfreie Parken ist. Über kurz oder lang wird die grüne Plakette für EAutos wegfallen, wenn diese ein E-Kennzeichen tragen. Usw.
Falls irgendwann Fahrverbote kommen wegen Feinstaub oder Spritmangel, dann wird dies sicherlich auch übers Kennzeichen geregelt.
juhu. Endlich: die grüne Plakette fällt weg, wenn man ein E-Kennzeichen hat! Wollte schon runter rennen und das hässliche Teil abmachen…in der Pressemeldung stand aber kein Datum. Müssen wir noch zwei Jahre warten oder hat jemand weitere Infos?
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Ich hab die in Rastatt auch davon abgehalten die Plakette aufzukleben. Primär weil man die in Bayern nicht braucht. Jetzt kommt es ja hoffentlich bundesweit.
Jetzt habe ich schon zwei grüne Plaketten im Auto übrig. Eine die mein Händler mir mitgegeben hat und eine die Mercedes aufkleben wollte
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juhu. Endlich: die grüne Plakette fällt weg, wenn man ein E-Kennzeichen hat! Wollte schon runter rennen und das hässliche Teil abmachen…in der Pressemeldung stand aber kein Datum. Müssen wir noch zwei Jahre warten oder hat jemand weitere Infos?
Ich hab was von 01.10. frühstens gehört. Aber ohne Gewähr.
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Das ganze wurde die Tage erst beschlossen. Zur Durchführung ist mindesten die Änderung der Verordnung wenn nicht gar eine Gesetzesänderung nötig... das wird sicher noch ein paar Monate dauern.
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Naja… eigentlich nichts Neues… passt aber hier her.
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Bundesrat dann nach der Sommerpause + Veröffentlichung im Bundesanzeiger...
Was tatsächlich ENDLICH neu geregelt wird, das wo wir uns hier an anderer Stelle schon ausgelassen haben:
Regelung an Ladesäulen: Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein spezielles E-Kennzeichen ist dafür künftig nicht mehr zwingend erforderlich.
Die wichtigsten Inhalte der Novelle:
- Das Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert.
- Städte und Gemeinden können elektrisch betriebene Fahrzeuge weiterhin durch Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte fördern oder künftig auch auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten.
- Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert.
- Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.
- Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.
- Rechtliche Unklarheiten werden beseitigt und notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen umgesetzt.
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Danke für die „Belehrung“ dann werde ich künftig solche „unsinnigen“ Information für mich behalten…😏
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Welche Belehrung? Ich habe ergänzt