Das wäre ja die absolute Hölle für unsere Finanzbehörden, wenn die da auch nur einen Cent nicht bekämen, weil eine KWh, die auf Firmenkosten geladen wurde, auf diese Weise dem Privatmann vergütet würde.
Das würde auch den meisten Arbeitgebern nicht gefallen.
Was die Finanzbehörden damit zu tun haben erschließt sich mir noch nicht.
Ganz einfach: wenn der AG dem zustimmt dass Du den von ihm bezahlten Strom an Deinen Netzbetreiber verkaufst und das Geld behälst ist das ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.
Bekommt hingegen der AG das Geld vom Netzbetreiber dann ist das eine zu versteuernde Einnahme.
Und machst Du das heimlich ohne Zustimmung des AG stellt das einen Grund zur fristlosen Kündigung dar.