Noch besser, das heisst seit ca. 20 Jahren:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Lustigerweise ist Teil I der ehemalige Fahrzeugschein und Teil II der ehemalige Fahrzeugbrief obwohl man ja zuerst Teil II bekommt und diesen braucht um Teil I zu bekommen.... Logik fehl am Platz ![]()