Mir wurde von unserem Fuhrparkmanagement gesagt, dass dieses Problem wohl viele Firmen haben und eigentlich alle Firmen haben müssten, da jede Firma durch die UVV Prüfung muss.
Ich möchte behaupten, dass es sich um eine Auslegungssache handelt und tatsächlich vom geplanten Einsatzzweck des Dienstfahrzeugs abhängig ist. Werden mit dem Fahrzeug regelmäßig lose Gegenstände transportiert, wie Waren oder Gebrauchsmuster, ist eine entsprechende Ladungssicherung unerlässlich. In solchen Fällen wäre eher anzunehmen, dass eine physikalische Trennung zwischen Gepäck- und Innenraum notwendig ist, um die Anforderungen der BG zu erfüllen bzw. für die UVV-Prüpung.
Wird der Wagen allerdings nur zum Personentransport genutzt und der Gepäckraum auf dienstlichen Fahrten nicht bis oberhalb der Fensterlinie beladen, gibt es das Erfordernis einer Barriere nicht.
Je nachdem, was man mit dem Fahrzeug (dienstlich) transportiert, kann das entweder erforderlich sein oder eben nicht. In meinem Fall ist es eine Aktentasche und manchmal ein Koffer im Kofferraum, wenn es auf mehrtägige Dienstreisen geht = Trennetz nicht erforderlich. Dafür muss ich aber jährlich eine Unterweisung zur richtigen Beladung und Sicherung per Webinar durchlaufen.