Großschaden nach nur 2 Wochen

  • Ja das mit den Airbags hat mich auch gewundert, denn es war ja doch ein ziemlicher Knall. Möglicherweise lag es daran, dass die Sitzbelegungserkennung auf der Beifahrerseite nur einen leeren Sitz sah, aber nur dort eine erhöhte Querbeschleunigung detektiert wurde. Keine Ahnung.

    Ja, das wird definitiv ausgewertet. Da die Airbags auch Schaden anrichten können, werden die nicht immer ausgelöst. In irgendeinem Video vom Crahstest habe ich auch mal gesehen, dass unterschiedliche Airbags in unterschiedlicher Intensität ausgelöst werden, je nachdem wer, wo sitzt und wie der Aufprall ist. Also für Kinder andere Airbags als für Erwachsene usw.


    Wobei ich hier schon den "Vorhang" erwartet hätte, weil damit ja auch die Splitter der Seitenscheibe aufgefangen werden.


    Hat dein CLA irgendwelche Zusatzpakete für die Airbags / Sicherheit? Also Pre-Safe und/oder Sidebags im Fond?

  • Soweit ich weiß hat das Fahrzeug „nur“ die Standardausstattung an Airbags, da ich es aber nicht selbst konfiguriert habe, sondern den Wagen mit 82 km „aus der Auslage“ gekauft habe, kann ich es nicht zu 100% sicher sagen. Theoretisch kann man das sicher über die VIN herausfinden, ich weiß allerdings nicht wie.


    Christoph

  • Soweit ich weiß hat das Fahrzeug „nur“ die Standardausstattung an Airbags

    Dein Händler kann Dir die detaillierte Ausstattungsliste des Fahrzeugs ausdrucken/schicken.

    Meine Konfiguration: M4WC8JCM Bestelldatum: 6.8.2025, mit Wunsch-Abholtermin 1. Hälfte Mai 2026

    Baudatum: 19.3.26 (somit "altes" Lenkrad") - Abholung beim Händler: 30.4.2026 (entsprechend meinem Wunsch)

    MB.OS-Versionen:

    1.1.11 bei Auslieferung

    1.3.4 (OTA) ab 19.6.26

  • cma410 Mein Beileid!

    Aber warum schaut sich denn ein Gutachter der gegnerischen Versicherung Dein Auto an? Ich hatte es so verstanden, dass der andere Fahrer Schuld hat, oder? Falls ja, würde ich in Deutschland zumindest einen Gutachter meiner Wahl ran lassen...; kann natürlich in Ö. alles anders geregelt sein...

  • Das normale Prozedere bei uns in Österreich ist so, dass das Fahrzeug entweder bei der zahlungspflichtigen Versicherung zur Besichtigung vorgeführt wird oder die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt den Gutachter ebendieser Versicherung einbestellt. Wenn das Ergebnis den Vorstellungen der Werkstatt (die mich hier de facto fachlich vertritt) entspricht und die von Gutachter freigegebene Reparatursumme somit ausreicht ist ja alles in Ordnung. Einen eigenen Gutachter (oder einen Gutachter meiner eigenen Kasko-Versicherung) brauche ich doch erst bei Streitigkeiten.


    Christoph