Die 0,25 Prozent werden vom Bruttolistenpreis des Autos berechnet und so abgerechnet, wie du es beschrieben hast. Dafür gibt es ja auch die gesetzliche Vorgabe, wie das zu laufen hat.
Darüber hinaus, gibt es aber eine firmeninterne Regelung, wie sich der Firmenwagenbesitzer an den Kosten für den Firmenwagen beteiligen muss. Einfach mal ein Beispiel mit fiktiven Zahlen:
- Der Mitarbeiter hat ein Bruttogehalt von 6.000 Euro.
- Die pauschale Beteiligung beträgt 200 Euro.
- Dann sinkt das Bruttogehalt mit der Übernahme eines Firmenwagens auf 5.800 Euro.
- Der Mitarbeiter darf in seiner Position eine Leasingrate von beispielsweise netto 500 Euro haben. Die Leasingrate des ausgesuchten Auto liegt bei 600 Euro. Die Differenz von 100 Euro wird wieder vom Bruttolohn abgezogen, so dass das Bruttogehalt auf 5.700 Euro sinkt.
Man zahlt also einerseits den geldwerten Vorteil und zusätzlich sinkt das Bruttogehalt in dem obigen Beispiel um 300 Euro.