UV-Folie in die Seitenscheiben
Ich glaube das ist nicht erlaubt?
UV-Folie in die Seitenscheiben
Ich glaube das ist nicht erlaubt?
Ich glaube das ist nicht erlaubt?
Das ist erlaubt. Es darf nur nicht verdunkeln, sondern muss transparent sein - deswegen kann es trotzdem UVA und UVB filtern.
Das ist erlaubt. Es darf nur nicht verdunkeln, sondern muss transparent sein - deswegen kann es trotzdem UVA und UVB filtern.
Folierung von Frontscheiben oder vorderen Seitenscheiben ist nach meiner Kenntnis grundsätzlich nicht erlaubt, egal ob die Transparent sind oder nicht...
Selbst wenn ich damit falsch liegen sollte, muss man sich da garantiert eine Eintragung im Fahrzeugschein holen oder darf nur zugelassene Spezialfolien verbauen. So pauschal wie du es hier beschreibst, ist es garantiert falsch
Das ist erlaubt. Es darf nur nicht verdunkeln, sondern muss transparent sein - deswegen kann es trotzdem UVA und UVB filtern.
Es sind meines Wissens nach keine Folien erlaubt, da bei einem Unfall die Folien die Scheiben verkleben und man jemanden schlechter retten kann.
Das hatte ich bei Mercedes nie.
Ich bei meinen bisherigen 2 (W211-420cdi von 2018 bis 2021 und C118-250e von 2021 bis 2023) auch nicht.
Folierung von Frontscheiben oder vorderen Seitenscheiben ist nach meiner Kenntnis grundsätzlich nicht erlaubt, egal ob die Transparent sind oder nicht.
Das stimmt so pauschal nicht, aber es Bedarf einer ABE/ECE/Einzelabnahme. Es gibt sogar getönte Folien mit ABE.
Soweit mir bekannt muss vor allem die Lichtdurchlässigkeit nach Folierung immer noch bei mindestens 70% liegen.
Es sind meines Wissens nach keine Folien erlaubt, da bei einem Unfall die Folien die Scheiben verkleben und man jemanden schlechter retten kann.
Beim Akustik-Paket sind auch Folien zwischen dem Glas und es erschwert ein wenig den Zugang. (Ist die Scheibe aber einmal gesplittert, kann man sie mit der Folie auch rausdrücken - im Prinzip sogar weniger Splittergefährdung). Wie von Javelin89 beschrieben ist es möglich.
Das stimmt so pauschalt nicht, aber es Bedarf einer ABE/ECE/Einzelabnahme. Es gibt sogar getönte Folien mit ABE.
https://www.adac.de/rund-ums-f…enen-vorschriften/strafen
Soweit mir bekannt muss vor allem die Lichtdurchlässigkeit nach Folierung immer noch bei mindestens 70% liegen.
Wäre interessant ob es überhaupt Folien gibt die zulässig sind. Nach meiner Kenntnis haben die Scheiben serienmäßig knapp 72%. Wenig Spielraum für eine Folie.
Das stimmt so pauschalt nicht, aber es Bedarf einer ABE/ECE/Einzelabnahme. Es gibt sogar getönte Folien mit ABE.
https://www.adac.de/rund-ums-f…enen-vorschriften/strafen
Soweit mir bekannt muss vor allem die Lichtdurchlässigkeit nach Folierung immer noch bei mindestens 70% liegen.
Dein letzter Satz ist der eigentlich entscheidende, egal, ob es 70% sind oder ein anderer Wert. Schwierig wird es dann, wenn die Scheiben ab Werk bereits einen Schutz und damit eine (eventuell auch nur leicht) reduzierte Lichtdurchlässigkeit besitzen. Dann kann eine Folie, die in einem Fahrzeug ohne werkseitige Beschichtung erlaubt ist, in einem Fahrzeug mit Beschichtung nicht erlaubt sein. Wenn ich so etwas machen wollte, dann würde ich mich auf jeden Fall an einen spezialisierten Betrieb wenden. Darüber hinaus muss die ABG für eine solche Folie immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
So isses.