Beiträge von Schallplattenhoerer

    Da steht nichts von Akustik.

    Ja da steht „gezielte angemessene und wirksame“ Rückmeldung. Ich würde vermuten, dass man darunter gesetzessystematisch bei MB mehr als nur ein blinkendes Zeichen im Display oder HUD versteht.


    Das Problem an mutiger Gesetzesauslegung ist, dass es Jahre bis zu einer gerichtlichen Klärung dauert und man dann zahlreiche Fahrzeuge im Feld hat, die man reparieren muss.

    Ich kann den spielerischen Gedanken an dem Wunsch den Wagen vorgewärmt vom Laden abzustöpseln schon verstehen. Aber wir wünschen uns doch, dass Diesel Dieter auch bald umsteigt. Der wird diese Diskussion lesen und sich bestätigt fühlen. Die Autos brauchen das heute doch gar nicht mehr. Also für mich bedeutet das: ich mach mir auch über das Laden keine Gedanken mehr. Das muss das Auto abkönnen. Ich habe lediglich den Beginn meines NT Tarifs in der Mercedes App eingestellt. Dann beginnt er nicht vor 20 Uhr mit dem Laden.

    Hier mal die EU Vorschrift, die das regelt und in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden musste:


    (2)

    Intelligente Geschwindigkeitsassistenten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

    a)

    Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird.

    b)

    Es muss möglich sein, das System abzuschalten; es dürfen weiterhin Informationen zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben werden, und nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden.

    c)

    Die gezielten und angemessenen Rückmeldungen beruhen auf Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch die Beobachtung von Straßenschildern und Signalen, aufgrund von Infrastruktursignalen oder Daten elektronischer Karten oder beidem gewonnen und im Fahrzeug bereitgestellt werden.

    d)

    Die Möglichkeit des Fahrers, die vom System angeforderte Fahrzeuggeschwindigkeit zu überschreiten, darf nicht beeinträchtigt werden.

    e)

    Die Leistungsanforderungen müssen so konfiguriert sein, dass die Fehlerquote im realen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist.


    Ich kann mir danach schon vorstellen, dass man mit ein wenig Mut, die Vorschrift so auslegen kann, dass der Geschwindigkeitsassistent auch durch eine vom Kunden gestaltete Routine automatisiert abgeschaltet werden kann.


    Bei vorsichtiger Auslegung nach Sinn und Zweck wird man aber sagen, dass der Kunde jeden Morgen diese Entscheidung treffen soll.


    Schön finde ich die Vorschrift zur Fehlertoleranz der VZE.

    So, habe das Thema noch ohne eigenen CLA eröffnet, um mehr Verständnis für die auftretenden Probleme mit den Assistenzsystemen zu bekommen. Jetzt hat es mich nach einem Monat ohne Probleme auch erwischt. Ich bin morgens an eine Raststätte gefahren, um mir einen doppelten Espresso zu holen. Bis dahin alles problemlos. Mit Distroinic und Lenkhilfe bei 140 km/h Tempomat gefahren. Beim Losfahren alle Fahrerassistenzsysteme nur noch "eingeschränkt" nutzbar.


    Die gesamte Runddumsicht war weg, alle Kameras und Sensoren, die Rekuperation D-Auto stand nicht zur Verfügung.


    Nach Anhalten , Abschließen, weggehen und Neustarten war alles wieder da.. Ich hatte gehofft, dass das bei meinem Softwarestand nicht mehr passiert. Schade!