Hier mal die EU Vorschrift, die das regelt und in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden musste:
(2)
Intelligente Geschwindigkeitsassistenten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a)
Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird.
b)
Es muss möglich sein, das System abzuschalten; es dürfen weiterhin Informationen zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben werden, und nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden.
c)
Die gezielten und angemessenen Rückmeldungen beruhen auf Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch die Beobachtung von Straßenschildern und Signalen, aufgrund von Infrastruktursignalen oder Daten elektronischer Karten oder beidem gewonnen und im Fahrzeug bereitgestellt werden.
d)
Die Möglichkeit des Fahrers, die vom System angeforderte Fahrzeuggeschwindigkeit zu überschreiten, darf nicht beeinträchtigt werden.
e)
Die Leistungsanforderungen müssen so konfiguriert sein, dass die Fehlerquote im realen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist.
Ich kann mir danach schon vorstellen, dass man mit ein wenig Mut, die Vorschrift so auslegen kann, dass der Geschwindigkeitsassistent auch durch eine vom Kunden gestaltete Routine automatisiert abgeschaltet werden kann.
Bei vorsichtiger Auslegung nach Sinn und Zweck wird man aber sagen, dass der Kunde jeden Morgen diese Entscheidung treffen soll.
Schön finde ich die Vorschrift zur Fehlertoleranz der VZE.