Österreich: Pauschalbesteuerung Dienstwagen 0.75% ab 2027

  • Großartig.

    Bleibt günstiger als beim Benziner (dort 2% oder 1.5% bei besonders effizienten) und wird auch einen Maximalbetrag haben.
    Der Elektromobilität macht man damit vermutlich aber keinen Gefallen.


    Ist aber nun so.

    E-Auto vom Unternehmen: Privatnutzung wird steuerpflichtig - Wirtschaft - derStandard.at › Wirtschaft

  • @mayrma

    ich vermute das wird noch im Detail beschlossen. Sind ja doch etliche große Firmen welche den Fuhrpark umgestellt haben mit entsprechend langfristiger Planung, vllt. interveniert die WKÖ. Auch für Firmen ist das eine Mehrbelastung. Oder Mitarbeiter, welche eingestellt wurden und das Fahrzeug auf aktueller Basis Gehaltsbestandsteil war, die fallen um das um.

  • Mich würde interessieren, ob das nur für Neuzulassungen gilt oder rückwirkend alle E-Fahrzeuge betroffen sind.

    Also in Deutschland gibts solche Änderungen nie rückwirkend - Vertrauensschutz.

    Meine Konfiguration: M4WC8JCM

    Bestelldatum: 6.8.2025, mit Wunsch-Abholtermin 1. Hälfte Mai 2026

    Baudatum: 19.3.26 (somit "altes" Lenkrad") - MB.OS-Version: 1.1.11

    Abholung beim Händler: 30.4.2026 (entsprechend meinem Wunsch)

    Fazit: alles ist perfekt gelaufen wie gewünscht

  • In Deutschland wird ja schon wieder von den Elektrohassern ins Spiel gebracht, dass es genug E-Autos gäbe und man deswegen die Vorteilsbesteuerung ganz abschaffen könnte...

    Also in Deutschland gibts solche Änderungen nie rückwirkend - Vertrauensschutz.

    Leider habe ich die letzten Tage irgendwo einen Vorschlag der Union gehört die Besteuerung für Elektroautos auf 1% zu heben (nach dem Motto "Es gibt ja jetzt genug Elektroautos")


    Bestellung 8.4. / 🇩🇪 / AB Q3/26 / Lieferdatum lt. Händlersystem: ursprünglich 2.9., per Nachricht vom Händler am 05.05. -> jetzt Liefertermin im Juli

    CLA250+ EQ Shooting Brake, 🅽🅰🅲🅷🆃🆂🅲🅷🆆🅰🆁🆉 🆄🅽🅸

  • In Deutschland wurde auch nicht die rückwirkende Versicherungssteuer wie bei uns in Österreich eingeführt. Beim CLA 350 EQ sind das halt 1090€/Jahr was jetzt zusätzlich an den Vater Staat abgeführt werden. Aber man gönnt sich ja sonst nichts. Würde mich also nicht wundern wenn die Dienstnehmer auch nachträglich zahlen müssten. Aber als Privat-Leasing-Nehmer kann ich da nicht mitreden.

    LG

    Mercedes CLA 350 4Matic, AMG Line plus, volle Hütte am 30.05.2025 in AT bestellt. Angemeldet am 5.9.2025.

  • In Deutschland wird ja schon wieder von den Elektrohassern ins Spiel gebracht, dass es genug E-Autos gäbe und man deswegen die Vorteilsbesteuerung ganz abschaffen könnte.

    Das würde ich mich nicht jucken, die 74 € im Jahr kann ich mir gerade noch leisten :D


    Und da ich mein Fahrzeug selbst bezahle juckt mich auch der geldwerte Vorteil nicht.

    Meine Konfiguration: M4WC8JCM

    Bestelldatum: 6.8.2025, mit Wunsch-Abholtermin 1. Hälfte Mai 2026

    Baudatum: 19.3.26 (somit "altes" Lenkrad") - MB.OS-Version: 1.1.11

    Abholung beim Händler: 30.4.2026 (entsprechend meinem Wunsch)

    Fazit: alles ist perfekt gelaufen wie gewünscht

  • Mich würde interessieren, ob das nur für Neuzulassungen gilt oder rückwirkend alle E-Fahrzeuge betroffen sind

    Gilt für alle aktuell im Verkehr befindlichen Dienstwagen. Also KEIN Bestandsschutz. Das regt die Menschen so auf, da die Entscheidung für ein E-Fahrzeug genauso wie Flottenplanungen ja eben langfristiger Natur sind und oft im Vertrauen auf den Fortbestand der aktuellen Rahmenbedingungen getroffen werden. Nun kann man immer sagen: selbst schuld - die einzige Konstante ist der Wandel, aber natürlich nervt das.

    Ich hätte mit meinem Userprofil vielleicht doch eher sonst in Deutschland eine Lösung gesucht, statt im Land mit hohen Auto- und Versicherungspreisen nebst KFZ Steuer für E-Autos deutlich höher als DE UND nun auch noch 0.75% ab Nutzungsmonat 5 (Jan 2027) nun ein E-Auto zu nehmen.

  • In Deutschland wurde auch nicht die rückwirkende Versicherungssteuer wie bei uns in Österreich eingeführt. Beim CLA 350 EQ sind das halt 1090€/Jahr was jetzt zusätzlich an den Vater Staat abgeführt werden. Aber man gönnt sich ja sonst nichts. Würde mich also nicht wundern wenn die Dienstnehmer auch nachträglich zahlen müssten. Aber als Privat-Leasing-Nehmer kann ich da nicht mitreden.

    LG

    Es ist genau wie du sagst. Dienstnehmer müssen nur ex nunc, also ab 2027 bezahlen; nicht für bereits erfolgte Nutzung.

    Allerdings gibt es auch keinen Vertrauensschutz (z.B. wenn das Leasing schon eine gewisse Zeit ohne Privatnutzungspauschalversteuerung läuft) iSv. die Verträge laufen weiter auf 0% - das wäre fair gewesen.

  • Also in Deutschland gibts solche Änderungen nie rückwirkend - Vertrauensschutz.

    Welcome to Österreich 8)

    Tatsächlich stimmt das bei länger laufenden Arrangements (wie bei 4 Jahre Leasing oder 40 Jahre Ehe) schon auch in DE nicht immer so. Sollte das Ehegattensplitting enden, gilt das natütlich nicht nur für nach dem Zeitpunkt neu eingegangene Ehen, sondern schon auch für die bestehenden (und trotzdem weiter laufenden) ab Einführungszeitraum.... ;)