Guten Tag,
in der Bedienungsanleitung von meinen CLA steht: In folgenden Fällen schaltet sich das Fernlicht Automatisch ein: Bei Geschwindigkeiten über 40km/h und wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer erkannt werden!
In Österreich ist es laut Gesetz in Ortschaften nur erlaubt bei Geschwindigkeiten über 50km/h und wenn niemand geblendet wird.
Bei meiner Nachfrage beim ÖAMTC bekam ich diese Antwort:
Sehr geehrter Herr ...!
Diese Thematik kommt immer wieder bei uns in der Rechtsberatung vor, dass eine Lichtautomatik sich nicht so verhält wie es das Gesetz vorsieht.
Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein Fahrerassistenzsystem. Es gibt Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers (§ 102 KFG) und ist dieser somit selbst für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich oder wie es das Verwaltungsgericht Wien sehr treffend formuliert hat:
Das Verwenden einer Automatik, selbst unter der Voraussetzung, dass diese zur Tatzeit einwandfrei funktioniert hat, kann den Beschwerdeführer nicht davon entbinden, selbst zu beurteilen, ob die Schweinwerfer einzuschalten sind oder nicht, bzw deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. (VwG Wien, 17.09.2018, VGW-031/072/8800/2018 ZVG 2019, 175)
Ich empfehle Ihnen deswegen die Lichtautomatik in Ihrem Fall im Ortsgebiet auszuschalten und das Licht selbst zu steuern.
Mag. Valentin Kiesenhofer
Jurist/Rechtsservice
Eigentlich finde ich es schade, das ein Autobauer die Gesetzeslage nicht einhält und den Fahrer damit alleine lässt. Es müsste doch ein leichtes sein, die Schranke von 50km/h für die Fernlichtautomatik beim Matrix einzuhalten. Hat von euch schon mal deswegen Probleme mit der Polizei gehabt oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken? (komme aus einen sicherheitsintensiven Bereich im öffentlichen Verkehr)
LG