Beiträge von dpqb

    Sollte Android sein, da die "Office" Apps alle als Android-Apps laufen bzw. so gemeldet werden (sieht man in Fehlermeldungen und in den Lizenzierungshinweisen, da ist sehr viel Android-Code dabei)

    Hier auch nicht, ich begegne häufiger dem Rettungsdienst im Einsatz, habe aber noch nie eine Warnung erhalten. Wußte auch nicht, dass der CLA so etwas kann.

    Dass Mercedes Car-To-X drin hat ist doch hier schon öfter ausführlich diskutiert worden. Ich hab auch die entsprechenden Übersichtsseiten zum Stand in Europa verlinkt. Besonders im Ausland haben die Rettungsdienste, Ampeln usw. das schon verbaut.

    Links usw siehe u.a. hier: Car2X miterlebt

    Besonders in der Schweiz, Kroatien, Serbien z.b. sollte man bereits deutlich mehr Infos bekommen. Die Österreicher haben wohl auch schon relativ viel ausgetattet. In Deutschland kommen anscheinend die Baustellenhinweise schon über dieses System ins Navi.

    Ein verdrecktes oder zugeschneites Schild kann ich auch als Mensch nicht immer erkennen und muss mich dann auch nicht daran halten

    Den Grenzfall (teilweise erkennbar) kann ein menschliches Gehirn bei Geschwindigkeit X halt immernoch besser identifizieren als Kameras. Vor allem wenn dann noch schlechte Belichtung dazu kommt. Man beachte Bewegungsunschärfe, Belichtungsdauer usw.

    Bundesrat dann nach der Sommerpause + Veröffentlichung im Bundesanzeiger...


    Was tatsächlich ENDLICH neu geregelt wird, das wo wir uns hier an anderer Stelle schon ausgelassen haben:


    Regelung an Ladesäulen: Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein spezielles E-Kennzeichen ist dafür künftig nicht mehr zwingend erforderlich.


    Die wichtigsten Inhalte der Novelle:

    • Das Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert.
    • Städte und Gemeinden können elektrisch betriebene Fahrzeuge weiterhin durch Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte fördern oder künftig auch auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten.
    • Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert.
    • Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.
    • Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.
    • Rechtliche Unklarheiten werden beseitigt und notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen umgesetzt.