Beiträge von Andimp3

    muss nur die 0,25% auf Liste + Arbeitsweg zahlen

    Nicht zahlen sondern versteuern ;) Und Arbeitsweg auch nur dann wenn Du eine feste erste Arbeitsstätte hast. Unsere ADler (bundesweit verstreut) zB starten von zu Hause aus ihre Touren und haben somit keinen zu versteuernden Arbeitsweg.


    Das ist kein Benefit, das ist das Gegenteil,

    Sod isses... die Karre müsste Gesamtkosten von Netto >4.500 € im MONAT produzieren damti dieser Privatanteil 10% der Kosten entspricht. Da will ein Arbeitgeber seine/n Arbeitnehmer/in gewaltig über den Tisch ziehen.


    Es sei denn er wollte eigentlich nur ne Karre für 3-400 € oder so im Monat leasen.

    Ich habe auch schon versucht es über die Führung eines Fahrtenbuches zu regeln, aber das wird abgelehnt.
    Mein Privatanteil der Fahrten liegt bei ca. 10 %.

    10% = wieviel km/ Jahr ? Mit ziemlicher Sicherheit aber viel zu wenig um einen so hohen Eigenanteil zu rechtfertigen. Da müsste da Fahrzeug den AG ja 4.875 €/Monat all in kosten damit der Eigenanteil auch nur theoretisch angemessen wäre.


    Ob sich für Dich der horrende Eigenanteil lohnt und Du dem AG die Geschäftsausstattung finanzieren willst musst Du entscheiden.


    Wie auch immer: Du bist NICHT verpflichtet einer Privatnutzung des Firmenfahrzeugs zuzustimmen. Machst Du es nicht kann der AG Dir auch keine Kosten aufs Auge drücken. Über einen Arbeitgeberwechsel würde ich bei solchen Methoden ohnehin mal nachdenken.


    Nein, das hast du richtig verstanden.
    An das Finanzamt gehen die 68,25 €, der Rest ist für den AG.

    Und nochmal: der geldwerte Vorteil ist um den Eigenanteil zu verringern - da hier bei Dir ein Minusbetrag heraus käme musst Du auch nichts versteuern. Ich weiss das sehr genau da ich selbst auch Löhne abrechne.


    Du kannst Dir das zB hier ansehen:


    https://dienstwagenrechner.vwfs.de

    Ich konnte allerdings feststellen, das bestimmte Asphaltoberflächen SEHR viel lauter sind als andere. Hat mich neulich stark verwundert, warum es plötzlich so laut ist. Da kann das Auto allerdings ja nicht wirklich was dafür.

    Das ist schon immer bei allen Fahrzeugen so... fällt halt nur in der Stille eines BEV (wenn die Musik aus oder leise ist) mehr auf als im Verbrenner.


    Teilweise gab es (oder gibt es vielleicht noch) auch Fahrbahnoberflächen welche absichtlich Lautstärke produzierten um zusätzlich auf Gefahren hinzuweisen. Das war zB so ein "hoher Sington" auf der AB-Verbindung von der A3 aus Richtung Frankfurt kommend auf die A67 Richtung Darmstadt früher der Fall.

    Nehmen wir mal einen Bruttolistenpreis von 65.000,- € kommen wir bei 0,25 % auf 162,50 €.
    Kommen da jetzt noch mal 0,5 % dazu sind wir schon bei 487,50 €.

    Wie soll man das genau verstehen ? Der AG kann ja nicht einfach mehr versteuern als es der Gesetzgeber vorsieht.


    Ich vermute also der AG will Dir die beispielhaften 487,50 € als Privatanteil vom Nettolohn abziehen. Von dieser Annahme ausgehend gilt folgendes:

    1. Das Ganze muss im Arbeitsvertrag oder einem separaten Vertrag über die Privatnutzung des Pkw auch so vereinbart sein.
    2. Vom zu versteuernden geldwerten Vorteil ist Dein Privatanteil von 487,50 € in Abzug zu bringen und reduziert sich somit auf Null. Dann zahlst Du nur den Privatanteil aber keine Versteuerung mehr (es sei denn die Wege zum Arbeitsplatz ergeben einen höheren Wert als 325,00 € aus der 0,03%-Regelung - der müsste dann noch anteilig versteuert werden).

    Unterm Strich: wenn das ein überwiegend dienstlich genutzer Wagen ist würde ich da ganz sicher nicht 487,50 € monatlich an Eigenanteil zahlen sondern auf die Privatnutzung verzichten, denn dann finanzierst Du dem AG wahrscheinlich zumindest teilweise die Dienstfahrten.


    Merke: als Dienstwagenfahrer bist Du keineswegs verpflichtet eine Privatnutzungsregelung mit dem AG zu treffen. Dann darfst Du halt nicht privat fahren und es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.


    BTW: ich betreibe seit Jahren die größte FB-Gruppe (>75.000 Mitglieder) welche sich ausschließlich mit deutschem Arbeitsrecht befasst und war einige Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter.... noch nie habe ich einen Fall gesehen wo dem Arbeitnehmer ein solch hoher prozentualer Eigenanteil am Dienst-Pkw aufgelastet werden sollte. Meist werden Eigenanteile nur vereinbart wenn der Arbeitnehmer ein Fahrzeug über Betrag X haben will oder bestimmte Ausstattungsdetails welche der Arbeitgeber nicht bezahlen möchte und decken dann diese Mehrkosten ab. In Deinem Fall würde ich mal von einem Leasingfaktor von 1,1-1,5% ausgehen was eine Leasingrate von netto 715-975 € ergibt. Da ist eine Eigenanteil von 487,50 € mit 50-68% der Leasingrate schon ziemlich unverschämt.

    Du schon, der Taschenrechner sagt allerdings 15,6%

    Und das ist dann aber nicht nur Ladeverlust sondern auch Verbräuche im Stand - allen voran das Thema Vorklimatisierung.


    Bei mir sind es ja mittlerweile nach 9.086 km (letzte Ladung am Mittwoch) all-in-Verbrauch von 17,0 kWh und laut (zuverlässigem) Bordcomputer 14,7 kWh - von den 2,3 kWh Differenz geht bei mir sicher die Hälfte fürs Vorklimtisieren drauf.


    Ist ja auch ganz einfach... beim vorklimatisieren verbrauche ich ca 0,6-0,8 kWh an Arbeitstagen und fahre unter der Woche im Schnitt 28,2 km/Tag = 2,13-2,83 kWh/100km die an normalen Wochentagen fürs Vorklimatisieren drauf gehen. Die Wochenenden ziehen den Wert auf 100km dann wieder ein Stück runter.


    Gehe ich also von (17-1,15) 15,85 kW/100 km Verbrauch ohne Vorklimatisierung aus dann bin ich bei einem tatsächlichen Ladeverlust von 6,76% was wiederum für Ladungen mit 11 kW Ladeleistungen ein guter Wert ist.


    Das meine These zu meinem Verbrauch richtig ist sieht man ja schon daran dass mein Durchschnittsverbrauch seit dem Urlaubsende ständig am steigen ist. Ich habe halt jetzt wesentlich mehr Verbrauch fürs Vorklimatisieren im Verhältnis zur täglich zurückgelegten Strecke.


    Umso mehr Strecke man je Vorklimatisierung fährt umso weniger macht diese sich im Gesamtverbrauch bemerkbar.