Daher sollte man in der Hinsicht auch genau daraf achten was man mit dem AG (immer schriftlich !) vereinbart.
Auch wichtig, klar. Wer will sich schon mit seinem Arbeitgeber vor Gericht streiten. Zu meiner Ehrenrettung als Jurist muss ich anfügen, dass ich nur sehr selten zu Hause lade so dass mein Risiko überschaubar ist.
Bei fehlenden oder ungeeigneten Belegen nach § 3 Nr. 50 EStG haftet der AG allein für die Lohnsteuernachzahlung
Streng juristisch ist diese Aussage aber richtig, auch wenn viele Arbeitgeber es trotzdem versuchen würden.