Beiträge von R107-Fan

    Danke für den ausführlichen Bericht und allzeit gute Fahrt. Schmankerl am Rande: wir hatten bei der Abholung am 01.07. das exakt gleiche Menue und auch die Oberkeule als Hauptgang.

    Ich vermute mal, man muss das so wässrig schrieben wenn man technologieoffen bleiben will. Angenommen du schreibst da fest rein, dass es "Kameras" sein müssen die die VZ erkennen. Jetzt entwickelt Hersteller XYZ aber eine neue Sensortechnik die auf Laser oder sonstwas basiert und technisch gesehen keine Kamera mehr darstellt. Die dürfte dann nicht verbaut werden, obwohl sie eventuell viel Fehlerfreier funktioniert, einfach weil im Gesetz steht "es muss eine Kamera verbaut werden".

    Sowas in diese Richtung gabs in der Vergangenheit schon ein paar mal bevor dann nach Jahrzehnten nachgebessert wurde.


    EDIT: Weil es mir nach dem Verfassen gerade einfällt. Das gab es damals bei der Fahrradbeleuchtung. Da stand früher noch in der Verordnung, dass das Fahrrad explizit einen "Dynamo" vorzuweisen hat. Und mein Fahrrad anno dazumal hatte aber schon Batteriegetriebene Beleuchtung. Trotzdem MUSSTE der Dynamo dranbleiben weil es Vorschrift war. Der hatte weder Kontakt mit der Fahrradbeleuchtung noch sonstwas, der war einfach nur "existent". Musste aber per Gesetz dran sein.

    Mittlerweile steht in der Verordnung nur noch "es muss Licht vorhanden sein" oder so ähnlich.

    Das liegt dann aber an der schnarchnasigen Bürokratie. Aber man hätte auch etwas in der Art formulieren können wie "... muss im Fahrzeug ein geeignetes System eingebaut sein, das vorhandene Kennzeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung am Straßenrand mit einer Zuverlässigkeit gemäß bla bla Testvorschrift erkennt." Dann wäre es auch Technologie-offen, aber trotzdem verpflichtend, dass die real vorhandenen Schilder erkannt werden müssen. Das heißt ja insbesondere auch, dass Schilder z.B. einer kurzfristig eingerichteten Baustelle darunter fallen. Wie die ein System erkennen soll, das zwar der EU 2021/1958 entspricht, aber über keinen On-Board-Sensor verfügt, wüsste ich schon gerne. Was soll's, ich beende das Thema hiermit für mich.

    Ich habe die Anzeige im EQA auch durchaus schätzen gelernt. Wir haben bei uns in der Gegend einige Ampeln, bei denen man sich ganz schön verrenken muss, um sie zu sehen, wenn man ganz vorne an der Haltelinie steht. Mit der neuen Anzeige ist das tagsüber etwas kläglich.

    Ich frage mich, was dieser Blödsinn mit dem Rolling Start (1 Foot) soll? Entweder ich beschleunige ein Auto von 0 auf 100 oder ich lasse es. Oder bremst man im Test jetzt auch von 100 auf (fast) 0?

    Und der Wert aus dem Stand auf 100 km/h liegt eben bei 3,0 Sekunden. Da MB bei diesen Angaben meist sehr vorsichtig ist, werden es realistisch eher 2,9 als 3,1 sein. Ich finde, das ist schon ein extrem guter Wert.

    Wenn er tatsächlich im Grundpreis nur "etwas" über dem bisherigen CLA 45 liegt, dann wären das beim SB so um die 85K. Dabei haben die AMG meist verschiedene Ausstattungsmerkmale schon in der Basis an Bord (19", Matrix-LED usw.). Realistisch sind zwischen 100.000 und 110.000€ mit guter Ausstattung möglich. Ich bin gespannt und hoffe, ihn ab Juli 2027 für ein Jahr fahren zu können.

    Ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis. Seit 2024 ist der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA in Europa verpflichtend, der dem Mensch hinterm Steuer angibt, wie hoch die zulässige Geschwindigkeit dort ist, wo er sich gerade befindet. Ein Verkehrszeichen kann dabei erfasst werden, muss aber nicht, d.h. die VZE muss es im Fahrzeug nicht geben und eine Kamera ist erst recht nicht verbindlich vorgegeben. Eine Logik dahinter erschließt sich mir auch nicht. Es gibt nur zu diesem Thema allein eine ellenlange Verordnung der EU (EU 2021/1958). Mag sein, dass ich da was überlesen habe, sind ja nur mehrere Hundert Seiten. In meinen Augen liegt das Problem letztlich darin, dass ein System vorgeschrieben wird, die Hersteller aber nicht verpflichtet sind, das so gut zu gestalten, dass es auch zuverlässig funktioniert. Da gilt leider mal wieder "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht".


    In der EU-Verordnung heißt es u.a. in der Einleitung unter (4):


    "Dem ISA können zwar verschiedene Eingabemethoden zugrunde liegen, z. B. Kamera-Erfassung, Kartendaten und maschinelles Lernen, allerdings sollten tatsächlich vorhandene explizite numerische Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen stets Vorrang vor allen anderen im Fahrzeug verfügbaren Informationen haben."


    Unter (14) folgt dann

    "Es steht jedoch fest, dass ISA, bei denen eine Kombination aus Kamerasystem, globalem Satellitennavigationssystem und aktuellen digitalen Karten zum Einsatz kommt, als neuester Stand der Technik gelten und die größte Leistung und Zuverlässigkeit im praktischen Fahrbetrieb aufweisen."


    Aber richtig interessant wird es in Abschnit 4.1.3.1. Da geht es um die Prüfung der Systeme, und da heißt es u.a.

    "In beiden Fällen kann die Umgebung so beschaffen sein, dass andere Fahrzeuge auf der gleichen Teststrecke wie das Prüffahrzeug fahren, um beispielsweise die Verfügbarkeit von Echtzeitdaten zu erleichtern, die von anderen Fahrzeugen ohne kamerabasiertes Erfassungssystem verwendet werden können."

    Wortgleich wird das unter 4.2.3.1 wiederholt.


    In der ganzen Verordnung ist immer wieder nur davon die Rede, dass die an einer bestimmten Stelle geltende Höchstgeschwindigkeit erfasst werden muss. Das kann (!) auch über einen Sensor (z.B. Kamera) erfolgen, muss aber offensichtlich nicht. Allerdings ist auch mir schleierhaft, wie das anders zuverlässig funktionieren soll.


    Warum kann man nicht ein Mal klare und unmissverständliche Vorgaben machen? An der Verordnung haben garantiert wieder unzählige Lobbyisten so lange herumgekrittelt, bis dieser verwässerte und unpräzise Unsinn heraus gekommen ist. Ich habe das Thema heute trotzdem in der Internen Fahrzeug Qualitäts Studie ifqs mit aufgeführt. Steter Tropfen höhlt (vielleicht) den Stein.

    Die VZE ist in Deutschland nicht verpflichtend, d.h. sie muss nicht einmal im Fahrzeug vorhanden sein. Deshalb gibt es eben auch keine Verpflichtung, das sie einwandfrei funktionieren muss, und deshalb weisen alle Hersteller auch genau auf diese Dinge hin. Lieber Kunde, wir haben hier was ganz Tolles für Dich, aber wir können nicht versprechen, dass es auch funktioniert. Natürlich sind die Ansprüche an einen Mercedes andere, als an ein Billigprodukt - und sie dürfen es auch sein. Auch ich ärgere mich, wenn das Auto mal wieder anders agiert, als es sollte. Aber man kann daraus eben keine (Rechts-) Ansprüche ableiten. Eine sehr ausführlich und gut geschriebene Übersicht mit zig Informationen zum Thema Assistenzsysteme gibt es übrigens beim ADAC.