Beiträge von R107-Fan

    Ich stell mich mal vor, ich bin die Ausnahmesituation... :D


    Für dich kurz zur Info: Ebenfalls Member und entsprechend Jahreswagenfahrer, bestellt bereits im Mai 2025, restliche Info, siehe Signatur... :sleeping:


    Aber wie ich sehe, bei dir handelt es sich um einen SB.

    Seit Produktionsstart des SBs wir dieser gegenüber dem Coupé bevorzugt..

    Das ist echt heftig. Als Rentner habe ich nicht mehr die direkten Kontakte, um gezielt nachzufragen. Früher war das anders, da wusste man, wen man fragen kann, der einen kennt, der weiß, wer die Info liefern kann. Aber ich hatte in den letzten zehn Jahren tatsächlich nur zwei Ausnahmen, eine Verschiebung um drei Monate, weil man mir kein Vor-Mopf-Fahrzeug liefern wollte, und eben die bereits beschriebene Verlängerung um ein Jahr wegen des Chipmangels. Alles andere hat stets gut funktioniert.

    Die Dashcam ist für mich eines der größten Trauerspiele. In der Bedienungsanleitung findet man mehrere Seiten, auf denen die Nutzung genau beschrieben wird (in meiner Download-Version Seiten 514ff). Und man findet verschiedene Hinweise zur (nicht) erlaubten Nutzung, je nach Land. Versucht man aber heraus zu finden, warum sie in Deutschland nicht angeboten wird, bekommt man keinerlei Auskünfte, einfach nichts. Ich weiß nicht, wie ich dieses Verhalten finden soll - traurig, arrogant, unverschämt? Auf jeden Fall extrem unfreundlich gegenüber zahlenden Kunden. Dass es geht, beweist die Konkurrenz, u.a. aus München, seit Jahren. Nur MB hüllt sich in Schweigen.


    Nachtrag: unter diesem Link im Motortalk-Forum gibt es einen interessanten Thread mit dem Zitat eines Schreibens an einen Kunden, in dem sich MB geäußert hat. Für mich ist dieses Schreiben einfach Unsinn, denn es würde ja bedeuten, dass sich alle Hersteller - sowohl die, die dieses Feature im Fahrzeug integriert, als auch solche von externen Dashcams - in Deutschland strafbar machen. Glaubt wirklich irgend jemand, dass bei BMW und Audi keine Juristen sitzen, die diese Frage geprüft haben? Es gibt klare Vorgaben bezüglich erlaubter Aufzeichnungen (Loop). Warum bietet man nicht wenigstens diese eingeschränkte Möglichkeit an?

    Hallo zusammen,

    heute wieder mal ein neuer Fehler zusätzlich zum Ausfall der Assistenzsysteme dazugekommen: "Ausgabe von Warntönen Störung, Werkstatt aufsuchen" + "Akustischer Umfeldschutz ohne Funktion". Dazu war im ganzen Fzg kein Ton möglich. Weder über Radio, Media, kein Blinker Geräusch. Auch die Lautstärkenverstellung war nicht möglich, aber die Mute-Taste hat funktioniert, sichtbar an der Anzeige.

    Bin gespannt ob es am Rückweg heute Nachmittag geht.

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    Das sind die nervigsten Fehler überhaupt. Oft hilft folgendes Vorgehen: Fahrzeug ausschalten, aussteigen, verriegeln und 20-30m entfernen. Dann erneut probieren. Wenn auch das nichts bringt: wiederholen, aber 10-15 Minuten warten bis zum zweiten Versuch. Und wenn das immer noch nichts bringt hilft wirklich nur noch der Service. So weit war es bei mir glücklicherweise noch nie. Natürlich sollte man auch dann eine Werkstatt aufsuchen, wenn solche Fehler häufig vorkommen.

    Ich finde es interessant, das bei Mercedes niemand es für möglich hält, das man mal mit einer leeren Schlüssel oder 12 V Batterie strandet. Sonst würde es ja Möglichkeiten geben.


    Es muss ja nicht mal die Schlüsselbatterie alle sein. Es kann ja auch sein, das einem der Schlüssel z.B. mal ins Wasser fällt. Der ist wahrscheinlich nicht so wasserfest, das er tauchen kann.


    Ich denke mal, dass ich in meiner Nutzungszeit keine Probleme mit dem Schlüssel und der 12 V Batterie haben werde, aber trotzdem wäre ich gerne vorbereitet auf solche theoretischen Szenarien. Gut zu wissen, das einem dann wirklich nur der Abschlepper bleibt

    Oder der zweite Schlüssel, wenn er denn zufällig in der Nähe ist. Aber das Problem ist doch vielschichtig. Zum Einen ist es unmöglich, jeden nur denkbaren Fall voraus zu ahnen. Zum Anderen muss ein Missbrauch einer solchen Lösung verhindert werden. Wenn ich bei leerer Batterie einfach ins Fahrzeug käme, dann könnte das jeder, auch ein Dieb. Klar kann der nicht das Auto klauen, aber alles, was drin ist. Wollen wir das wirklich? In so einem Fall bleibt einem wirklich nur der Service oder rohe Gewalt.

    Die "Senden an"-Funktion aus Mercedes Me heraus klappt meist sehr gut. Nervig ist allerdings, dass die Historie der bereits gesuchten Ziele in der App nicht gespeichert wird, was in früheren Versionen bereits vorhanden war und dann wieder gestrichen wurde. Auf meine diesbezügliche Rückmeldung an MB bekam ich nur eine nichtssagende Antwort à la "Wir bemühen uns stets, unsere Anwendungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Bitte haben Sie Verständnis bla bla bla".


    Auch ich hatte gelesen, dass GPX-Routen via USB-Stick im Fahrzeug genutzt werden können. Dazu muss die Datei auf dem Stick angeblich in einem Ordner "Routen" liegen. Ausprobiert habe ich es noch nicht. Ich suche meine (Zwischen-) Ziele samt Ladepunkten vor einer langen Fahrt in Mercedes Me und schicke diese dann einfach ans Fahrzeug. Früher konnte man die sogar mit einem "sprechenden" Namen versehen, aber auch diese Funktion wurde leider gestrichen - Begründung siehe oben.

    Ich habe bereits die Version 1.3.7 aber wie genau gelange ich dahin im Menü . Muss ich also nicht über Batterie und Ladeleistung gehen ?

    Da ich meinen CLA SB erst demnächst bekomme, kann ich leider noch nicht nachschauen, wo genau das ist. Unabhängig davon rate ich Dir aber aus mittlerweile drei Jahren BEV-Erfahrung, die gewünschte Ladesäule möglichst über das Fahrzeug-Navi anzusteuern. Dann erfolgt die Vortemperierung punktgenau. Das klappt sogar mit meinem EQA, dessen Technik ja nun wirklich nicht neu ist.

    Ja, von innen ist es kein Thema. Auch von außen lassen sich die Griffe heraushebeln und das Auto öffnen, wenn es entsperrt ist.

    Der Schlüssel am CLA hat keinen Schlüssel mit Bart mehr und auch gibt es hinter den äußeren Türgriffen kein Schloss für einen Schlüssel (wie es das noch bspw. an der E-Klasse gibt).


    Auch wenn ich den Fall in zig Jahren noch nie hatte, gab es Leute bei denen der Rechner im Auto komplett abgestürzt ist und nichts mehr ging. Wenn das Auto abgeschlossen ist, führt kein Weg hinein.

    Wie geschrieben, für mich eher ein theoretischer Fall, dennoch würde ich gerne die Vorgehensweise - abseits von "ADAC rufen und abschleppen lasse" - wissen, sofern es eine gibt. Oder wenigstens wissen, dass es keine gibt.

    Wenn es eine Möglichkeit gäbe, das Fahrzeug auf einfache Art im Stand zu entriegeln, dann wäre das eine Einladung an Diebe. Ohne es genau zu wissen, fände ich es einfach unlogisch, falls dies möglich wäre. Nach einem Notfall/Unfall entriegeln sich die Türen normalerweise ja von selbst, ggf. muss man rohe Gewalt anwenden, auf die es dann aber auch nicht mehr ankommt. Auf die Notentriegelung wurde bereits hingewiesen.

    Wenn es jedoch um die 12V Batterie geht: ich hatte bei früheren Fahrzeugen gelegentlich eine entsprechende Meldung in der Mercedes Me App auf dem Handy, dass ich eine Runde fahren soll, weil die 12 V Batterie schwächeln würde. Das war allerdings noch zu Verbrenner-Zeiten, bei meinen BEVs noch nie. Ich gehe davon aus, dass das beim CLA nicht anders wäre. Und wenn gar nichts mehr geht, dann würde ich ohnehin das CAC anrufen. Habe ich bisher zwar selten und stets aus anderen Gründen gebraucht, aber die haben sich immer sehr gut gekümmert, bis dahin, dass am späten Sonntag Abend das Ersatzauto beim Freundlichen schon bereit stand, als wir mit dem Abschlepper dort ankamen.

    Wenn ich dieses Hin und Her mit den Lieferterminen mitbekomme, dann bin ich als Jahreswagenfahrer echt froh. Wir müssen zwar sehr früh bestellen, bei neuen Fahrzeugen ggf. 12-18 Monate im Voraus und sobald ein neues Modell überhaupt bestellt werden kann, weil die Kontingente anfangs oft klein sind. Dafür wird der Belieferungsmonat aber meist über Jahre hinweg sehr gut eingehalten. Abweichungen davon gibt es nur in echten Ausnahmesituationen. Das war zuletzt der Fall, als die Chips knapp wurden. Da "musste" ich doch tatsächlich ein Cabrio zwei Jahre am Stück fahren. Dummerweise war ausgerechnet dieses Fahrzeug meine absolute Lieblingskonfiguration und Polster/Farb-Kombination. Ich war ja so traurig. ;)

    Das stimmt wohl, aber ich denke wir müssen uns über die genutzte Nomenklatur einig werden. Ein Bremsen (oder abruptes Gaswegnehmen) während der Fahrt ist m.E. von einer Phantombremsung zu unterscheiden. Eine Phantombremsung ist für mich eine Fehlfunktion des Notbremsassistenten und nicht der Distronic. Das ist insbesondere im Hinblick auf die hier ja auch angeführte Gefährlichkeit für den nachfolgenden Verkehr relevant. Auf jede Bremsung der Distronic muss vom nachfolgenden Verkehr m.E. reagiert werden können, sonst war der Abstand zu gering. Eine Fehlfunktion des Notbremsassistenten ist hingegen wirklich gefährlich, da dieser den Wagen tatsächlich extrem stark verzögert.


    Allerdings meine ich, dass eine einmal eingeleitete Notbremsung vom Fahrzeug nicht mehr abgebrochen wird, sondern dass das Fahrzeug dann unter Einschaltung der Warnblinkanlage und Vorspannung der Gurte in den Stand abgebremst wird. Phantombremsungen in diesem sinne sind meines Erachtens extrem selten. Das Autotestvideo aus UK hat eine solche Notbremsung erlebt und auch einen Auffahrunfall erzeugt. Dabei hat der Notbremsassistent den im Kofferraum des vorausfahrenden Fahrzeugs sitzenden Kameramann als eine Person auf der Straße identifiziert und eine Notbremsung eingeleitet.


    Ich habe den Eindruck, dass diese beiden Fälle häufig mit dem gleichen Wort (Phantombremsung) bezeichnet werden, so das häufig Fehlfunktionen der Distronic vorliegen.

    Danke für die Klarstellung, die ich sehr wichtig finde. Wenn der Notbremsassistent eine Gefahrensituation erkennt - egal ob real oder fälschlicherweise - dann soll er ja mit maximaler Verzögerung bis zum Stillstand abbremsen. So etwas habe ich glücklicherweise noch nicht erlebt. Was ich aber schon des öfteren erlebt habe, sind Verzögerungs- oder Bremsvorgänge, weil das System glaubt, dass an der entsprechenden Stelle ein Tempolimit gilt. Besonders eklatant ist es auf einer meiner Hausstrecken, wo seit Jahren ein Tempolimit von 50km/h erkannt wird, das es nicht gibt. Allerdings war dort vor über 10 Jahren mal ein Zwischenlagerplatz für Flügel von Windrädern eingerichtet, und damals galt dort 50km/h. Offensichtlich wurden die Daten im (Navigations-)System nie korrigiert. Umgekehrt bremst das Fahrzeug auf der gleichen Strecke an anderer Stelle nicht mehr vor einer Ortseinfahrt, was es vorher Jahre lang getan hat. Beides habe ich mehrfach gemeldet, passiert ist absolut nichts, die Fehler sind reproduzierbar bis heute vorhanden. Und das ist etwas, was mich maßlos ärgert.