Ich werd bei Abholung nochmal nach der Gewährleistung darauf fragen.
Es ist doch ganz einfach: auch auf Scheibenwischer gilt die 6-monatige Gewährleistung. Das bedeutet wenn der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate auftritt geht der Gesetzgeber davon aus dass der Mangel bereits bei Gefahrübergangn (Abhlung des Fahrzeugs beim Händler/Werk) vorhanden oder angelegt war.
Es spricht gegen jegliche Lebenserfahrung das ein Scheibenwischer bei einem Fahrzeug mit dieser Kombination aus Laufleistung und Alter bereits verschlissen ist. Somit müsste also der Verkäufer beweisen dass der Fehler durch äußere Einflüsse oder eine Fehlbedienung verursacht wurden. Kann der Verkäufer das nicht geht der Ersatz der Wischerblätter kpl. auf seine Kappe.