Beiträge von Schallplattenhoerer

    Habe gerade gefunden warum hierzu so unterschiedliche Ansichten existieren, 2024 hat Tesla nach einem verlorenen Verfahren in USA und auf Grundlage eines Ordnungsgeldverfahrens des Landesdatenschutzbeauftragen des Landes Baden-Würtemberg seinen Wächter modus verändert. Nun zeichnet dieser erst Anlassbezogen, dass heißt nach einer Berührung des Fahrzeugs auf.


    Also eigentlich so wie der MB Guard.

    Der Sentry-Mode von Tesla zeichnet nicht dauerhaft auf sondern nur Anlassbezogen.

    Ich weiß, ist schwer zu verstehen, iss aber so 8)

    Vielleicht gibt es da unterschiedliche Fahrzeugstände und Tesla hat heute was geändert? Noch 2023 hat die Berliner Polizei auf allen ihren Liegenschaften ein Verbot für das Befahren mit Fahrzeugen der Marke Tesla verhängt, weil diese anlasslos aufzeichnen. In der Auto Motor Sport heißt es dazu:

    Permanente Videoaufzeichnungen

    Hintergrund des Schreibens ist, dass die Berliner Polizei Anfang Januar erfahren hat, dass "sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten". Die gesammelten Daten werden dann "auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert". Was Tesla im weiteren Verlauf mit den gespeicherten Daten macht, erfahren die datenliefernden Autofahrer nicht. Der Berliner Polizei-Sicherheitschef betont, dass man bei Tesla die Daten anfordern kann – über deren Weitergabe entscheide aber ausschließlich der Konzern. Andererseits sei einzig und allein die Polizei für die Einhaltung des Datenschutzes auf ihren Liegenschaften verantwortlich.

    Alle Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen die anlasslose Aufnahme des öffentlichen Verkehrsraumes als Ordnungswidrigkeit und verhängen deswegen Bußgelder.


    In 2024 betrafen beispielsweise fünf Bußgelder des sächsischen Datenschutzbeauftragten Videokameras in Fahrzeugen (Dashcams). Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 900 Euro.


    Das OLG Celle bestätigte ein durch den Landesdatenschutzbeauftragten verhängtes und vom AG bestätigtes Bußgeld von 250 €.


    150 € hat das AG München wegen anlassloser laufender Aufnahme des öffentlichen Verkehrsraums 2017 verhängt.


    Entscheidend ist immer die anlasslose Aufzeichnung. Ein Verkehrsunfall oder eine Fahrzeugbeschädigung werden als hinreichender Anlass gesehen. Bei dem DB System sind die Bilder des Unfalls vorerst immer im Arbeitsspeicher und werden erst anlassbezogen auf Harddisc gespeichert. Das halte ich rechtlich für einigermaßen sicher, obwohl diese deutsche Sonderregel nicht in ganz Europa angewandt wird. Ob eine Speicherung auf SD Karte und Löschung nach 10 Minuten reicht, wird man erst noch sehen müssen. Dabei muss man sehen, dass die Speicherung auf SD Karte eine andere Qualität hat. Wird die Stromversorgung der Dashcam gekappt bevor der Löschprozess durchlaufen ist, hat man sicher einen Rechtsverstoß. Ferner erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass viele unserer Nachbarn in Europa jegliche Dashcam für rechtswidrig halten. Wenn ihr also mit dem Wagen ins Ausland fahrt, müsst ihr euch informieren.

    Das neue Modelljahr sollte bei deiner Auslieferung schon gebaut worden sein.

    Ja, das denke ich auch. Aber sollte ich dann nicht eine neue AB bekommen? Ich meine sie werden mir ein Auto bauen, das ich so nicht konfiguriert habe. Ich werde es trotzdem nehmen, aber das weiß doch MB nicht. Und bisher habe ich eine AB mit Slidern auf dem Lenkrad….

    den schon vorhandenen Ladesäulenanbieter-Filter um weitere zu erweitern ist sicherlich nur ne Sache von Minuten

    anscheinend hast Du Recht und MB hat das auch erkannt. insideman hat gerade in einem anderen Thread berichtet, dass er ein OTA Update erhalten hat und nun ein Anbieterfilter vorhanden ist. Also echt super: Mein Wunsch nach OTA und eurer nach Anbieterauswahl erfüllt. Das ist ja besser als Kinderüberraschung!

    Ich will euch nicht den Spaß an der Macht des Schwarms nehmen, aber ich glaube, dass MB wichtigere Features einführen und wesentlichere Fehler beheben muss, als eine vollumfängliche Anbieterauswahl in der Routenplanung einzuführen (die aufgrund der Vielzahl der Anbieter und des ständigen Wechsels wohl auch komplizierter ist, als das viele hier im Forum vermuten, bei Android Automotive funktioniert sie zumindest nicht gut). Ich meine die allermeisten von uns werden doch wohl eine der großen Roaming Karten haben und können daher mit der Routenplanung wie sie heute ist gut leben.


    Ich verstehe natürlich den Usecase einzelner hier und ich sehe den Mehrwert, aber ich denke wir machen dieses Thema für die große Masse der Kunden deutlich zu groß, wenn man das als wichtigstes Thema an den Vorstand kommuniziert.


    Ich würde beispielsweise den Digitalen Schlüssel (für den viele hier Geld bezahlt haben) wichtiger sehen, das Beheben der Display Fehler, den Ausfall der Assistenzsysteme und die Einführung echter OTA Updates.


    Wenn wir schon über ganz neue Forderungen sprechen, empfinde ich es auch als viel störender, dass man nicht auf dem Lenkrad Titel scippen kann, was nun wirklich Standard ist (und ich sehe es nicht als vollwertigen Ersatz dafür "Hey Mercedes" anzuschreien wenn ich laut Musik höre). Wenn man schon eine Burmeister Anlage in das Auto baut, dann bitte doch auch mit solchen Grundfeatures.