Dir scheint nicht klar zu sein dass die UVV der BGen von KEINER Behörde sondern von deren eigenen, paritätisch besetzten (Arbeitgeber + Arbeitnehmer), Gremien festgelegt werden.
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Doch, schon, aber die Wirkung ist doch die Gleiche. Auch unsere Gesetze werden ja nicht vom Staat sondern von den vom Volk gewählten Repräsentanten erlassen. Alle meinen es gut, aber das Ergebnis ist sehr häufig überbordende Bürokratie. Das ich meinen CLA nur mit Verzurrösen fahren darf, obwohl ich immer allein und ohne Gepäck fahre, wird man mir nicht erklären können. Versteh mich richtig, mir ist schon klar, dass es für die allermeisten Regeln in Deutschland gute Gründe gibt. Aber eben immer nur für extrem kleine spitz zugeschnittene Einzelgruppen. Häufig wird nicht daran gedacht, dass diese Regeln für das Gros der Bevölkerung keinen Sinn machen. Und jeder findet natürlich die Regel, die er selbst erlassen hat für höchst sinnvoll, meint aber, dass die Regeln der anderen zu überbordender Bürokratie führen.
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Dir scheint nicht klar zu sein dass die UVV der BGen von KEINER Behörde sondern von deren eigenen, paritätisch besetzten (Arbeitgeber + Arbeitnehmer), Gremien festgelegt werden.
Grundlage ist aber für alle gültig. Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22 Absatz 1 :
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Für Firmanwagen leitet sich dann ab.
"Um die Vorgaben in den Fuhrpark übertragen zu können, müssen hierfür je nach Fahrzeugtyp Betriebsanweisungen erstellt werden. Diese geben vor, wie die Ladung in den jeweiligen Fahrzeugen richtig gesichert wird. Bei der Fahrzeugprüfung sind die für die richtige Ladungssicherung notwendigen Zubehörteile wie Ladegurte, Zurrgurte, Netze und Gitter etc. auf deren Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit zu prüfen."
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Doch, schon, aber die Wirkung ist doch die Gleiche.
Dennoch passt die Behördenschelte, wie das meist bei Social Media so ist, halt gar nicht.
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Grundlage ist aber für alle gültig. Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22 Absatz 1
Und wenn Du Dir das jetzt mal so richtig wörtlich anschaust und auch verstehst wirst Du erkennen dass der Gesetzgeber die Ladungssicherung nur vorschreibt wenn auch Ladung befördert wird.
Die UVV der BGen sehen das aber aus anderen Blickwinkeln und das auch aus gutem Grund.
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Tja, für jede Regel gibt es eine gute Erklärung. Das allein verhilft der Norm aber nicht in den Status „unbürokratisch“.