Das wird sich jetzt eher erledigt haben.
Und die CLA denen ich bisher auf der Autobahn begegnet bin, sind nicht durch defensive Fahrweise aufgefallen.
Das wird sich jetzt eher erledigt haben.
Und die CLA denen ich bisher auf der Autobahn begegnet bin, sind nicht durch defensive Fahrweise aufgefallen.
... die Lebenshaltungskosten steigen Margarethe, der Köpke sagt das jeden Tag.
Wieso ist denn in der App der Beifahrerbildschirm des EQE zu sehen?
... und der arme Herr Müller war wirklich auf Dienstreise.
Bemerkenswert war aber leider auch, dass auch dieser Wagen bei der Außenvorstellung mit einer leicht abgesenkten Scheibe in der linken hinteren Tür da stand. Man sollte doch erwarten, dass das in einem Bericht über den Wagen erwähnt wird (wenn ich das auch schade finde, da ich den Wagen echt gern mag).
Das ist bei dir ja wirklich stränge! Hast du bei jedem Start dann wieder einen anderen Ausfall? Wie lange hält das vor?
OBD ist nicht CAN-BUS, sondern DOIP,
Das bedeutet doch, dass die Kommunikation über Ethernet und IP stattfindet, so dass alle alten Dongles sowieso nicht mehr funktionieren, oder? Darüber hinaus erscheint es mir so, dass eine Werkstattsoftware erforderlich sein wird. Im Internet findet man dazu XENTRY DoIP VCI als Referenz.
Ich denke auch, dass diese Schnittstelle für ein derart modernes Auto nicht mehr zeitgemäß ist. Das ist dann möglicherweise der Grund dafür, dass auch die Händler und die Werkstätten nur noch bedingt ohne MB auf Fehlersuche gehen können, weil diese Schnittstelle verhältnismäßig "stumm" ist.
Vielleicht einmal zur rechtlichen Einordnung.
Wie hier schon einige geschrieben haben ist derzeit noch völlig unklar, ob und unter welchen Voraussetzungen der EuGH die FIN zu einem personenbezogenen Datum erklärt. in dem verlinkten Urteil wird lediglich klargestellt, dass die FIN unter gewissen Voraussetzungen ein personenbezogenes Datum sein kann (was unter Juristen eher unstreitig war und ist).
Nach der derzeit geltenden Rechtsprechung aus dem Bereich der IP-Adressen gilt auch hier, dass die FIN erst einmal nur ein sachbezogenes Datum zur Identifikation des Fahrzeugs ist.
Es kann nur dann zu einem personenbezogenen Datum werden, wenn für die verantwortliche Person der Bezug zum Halter hergestellt werden kann. Da die FIN bei der Anmeldung beim KBA in Flensburg zusammen mit dem Halter gespeichert wird, kann es dort verbunden werden, was dafür sprechen könnte, es als personenbezogenes Datum zu verstehen. die Rechtsfolge wäre, dass die öffentliche Anbindung der FIN einer Zustimmung des Halters bedürfte.
Auf der anderen Seite muss man aber sehen, dass nicht jeder eine entsprechende Anfrage bei KBA beantwortet bekommt und dass die gleiche Argumentation auch für das Autokennzeichen an sich gelten würde. Daher spricht aus meiner Sicht vieles dafür, das die FIN keinen Personenbezug hat. Dies ist allerdings nur meine Meinung.
Eine Pflicht zur Anbringung der FIN auf der Windschutzscheibe gibt es nur in den USA. Um für alle Märkte einheitliche Windschutzscheiben montieren zu können, hat man dann auch in der EU diese Anbringung gewählt. In den europäischen Märkten hat man nun die FIN wieder an nicht einsehbare Stellen der Karosserie verlegt, um den Klagen (gegen Audi und VW gibt es bereits welche) zu entkommen.