Ist es.
Mag sein. Und dann bleibt die Frage, ob es eine ist, die eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfordert.
Steht in dem Abnahmegutachten nämlich nicht, dass das sofort zu erledigen ist dann gilt "bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren", was z.B, eine Ummeldung sein kann. In dem Fall musst du den Abnahmebericht natürlich so lange mitführen bis die Papiere berichtigt sind.