Beiträge von masterofsalsa

    Hallo, wo es hier gerade um Kontingentkürzungen geht, welche die Lieferung verzögern können: Es ist ja so, daß wenn der Hersteller zum unverbindlichen Liefertermin nicht liefert, man ihm als Kunde weitere 6 Wochen Zeit geben muß, um doch noch liefern zu können. Geschieht es auch in diesen 6 Wochen nicht, kann man ihm schriftlich eine endgültige Frist von 2 Wochen setzen und dann nach wiederum erfolglosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten. Soweit ist das ja bekannt.

    ABER: wie ist das eigentlich rechtlich, wenn der Hersteller den unverbindlichen Liefertermin verschiebt? Z.B. aktuell dieser Kontingentkürzungen. Laufen dann die 6 Wochen erst ab dem "neuen" unverbindlichen Liefertermin? Das kann doch eigentlich nicht sein, da man dann als Kunde eventuell ewig warten muß, ohne aus dem Vertrag herauskommen zu können, wenn der Hersteller verschiebt und verschiebt.

    Weiß das jemand genau? Also nicht bloß Vermutungen.

    Danke.